• Jährliche Prüfung des Schaummittels
  • Prüfung durch Hersteller oder ausgebildete Fachkraft

 

Bei Sprinkleranlagen mit Zumischung von Schaummitteln ist die Schaummittelqualität in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten zu prüfen und das Prüfergebnis zu dokumentieren. Die Prüfung der Schaummittelqualität kann der Hersteller des Schaummittels oder eine dafür ausgebildete Fachkraft durchführen.

Weiterhin muss sichergestellt sein, dass spezifizierte Konzentratmengen in betriebsbereiten Schaummittel-Lagereinrichtungen und entsprechende Reservemengen in der vorgegebenen Qualität verfügbar sind.

Bringt die Prüfung ein negatives Ergebnis, ist das Schaummittel in der Anlage auszutauschen und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.

Im Rahmen unseres umfassenden Serviceangebots erstellen wir gern ein entsprechendes Angebot für die Analyse der Schaummittel und stehen bei allen Fragen jederzeit zur Verfügung.